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Weltkulturerbe & Altstadt Schutzzonen
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UNESCO Weltkulturerbe

Das Weltkulturerbe "Historische Altstadt von Graz" umfasst den Bereich, der großteils vom ehemaligen Renaissance-Befestigungsgürtel umschlossen wird und der Schutzzone I des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes (GAEG 1980) entspricht. Die Maßnahmen des Managementplanes/Masterplanes für das Weltkulturerbe gelten somit für die Schutzzone I des GAEG (Altstadt) und in modifizierter Form auch für die Pufferzone, welche der Schutzzone II des GAEG entspricht, sowie im Westen Teile der Schutzzone III des GEAG, die den sich um die Altstadt ergebenden Pufferzonenring komplettiert.
Der von der UNESCO geforderten Managementplanes wurde unter Mitwirkung der wesentlichen Fachabteilungen und Institutionen und einer externen Moderation gestützt, federführend von der für Weltkulturerbeangelegenheiten zuständigen Stadtbaudirektion Graz erarbeitet.

Er definiert einen generellen Handlungsleitfaden mit empfehlenden Charakter in strukturellen Rahmenbedingungen. Der Masterplan stellt eine Befundung der Kernzone der Grazer Altstadt und seiner Pufferzone dar, in der die Altstadt nach historischen Vierteln, die durch ihre Entstehungsgeschichte und ihre Bedeutung definiert sind, eingeteilt wird.



GAEG 1980

Der seit 1974 bestehende Grazer Altstadterhaltungsfonds hat sich zur Aufgabe gemacht, Sanierungen und Restaurierungen, die nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz abgewickelt werden, zu fördern.

Bei der "Altstadterhaltung" handelt es sich um den Schutz von historischen Stadtgebieten (Schutzzonen I bis V) und es geht um die Erhaltung bestimmter ästhetischer Wirkungen: es soll jener bildliche Gesamteindruck bewahrt werden, der durch eine Mehrzahl von Bauwerken als spezifische Eigenart eines bestimmten Orts- oder Stadtbildes konstituiert wird.
Der örtliche Anwendungsbereich des GAEG 1980 (§ 1 Abs. 1) erstreckt sich auf jene Stadteile von Graz, die in ihrer landschaftlichen und baulichen Charakteristik das Stadtbild prägen und daher in ihrem Erscheinungsbild und in ihrer Baustruktur und Bausubstanz sowie in ihrer vielfältigen urbanen Funktion zu erhalten sind (Schutzgebiet).



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Siehe dazu auch:



UNESCO




Grazer Altstadterhaltungsfonds



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