Um die Mobilität gehbehinderter VerkehrsteilnehmerInnen zu verbessern, hat die Stadt Graz, Straßenamt, eine Vielzahl von öffentlichen Behindertenparkplätzen eingerichtet. Dabei wird den unterschiedlichen Interessenlagen und Bedürfnissen soweit wie möglich Rechnung getragen. In diesem Informationssystem werden die Parkplätze grafisch dargestellt.
Um in den Genuss der Parkerleichterung zu kommen, benötigen gehbehinderte VerkehrsteilnehmerInnen einen Gehbehindertenausweis gem § 29b StVO. Für die Erteilung dieser Bewilligung muss die vom Gesetz geforderte Voraussetzung "dauernd stark gehbehindert" erfüllt werden. Eine allgemeine körperliche Schwäche alleine z.B. genügt keinesfalls.
Weitere Informationen finden Sie unter "Gehbehindertenausweis" |