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Grüngürtelabfrage / Baumschutz VO

Grazer Baumschutzverordnung 2007

Wer in Graz innerhalb der Baumschutzzone einen Baum entfernen oder den pflanzlichen Lebensraum des Baumes beeinträchtigen will, muss dies im Vorhinein der Abteilung für Grünraum und Gewässer schriftlich anzeigen. Gemäß der Grazer Baumschutzverordnung ist der Baumbestand in der Landeshauptstadt Graz innerhalb der Baumschutzzone - auf öffentlichen und privaten Grundstücken geschützt. Ziel ist die heimische Artenvielfalt, das örtliche Kleinklima sowie eine gesunde Wohnumwelt für die Bevölkerung aufrechtzuerhalten und zu verbessern.



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Siehe dazu auch:



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