Der 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz wurde als Verordnung in der vom Gemeinderat am 4. Juli 2002, 7. November 2002 und am 12. Dezember 2002 beschlossenen Fassung vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung genehmigt und ist nach Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Graz (16. 01.2003) am 17. Jänner 2003 in Rechtskraft erwachsen.
Der 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 besteht aus dem Verordnungswortlaut, der grafischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und den zur Verordnung gehörigen 3 Deckplänen.
Die Deckpläne bilden einen rechtswirksamen Bestandteil des 3.0 Flächenwidmungsplan 2002.
Dem 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 angeschlossen ist der Erläuterungsbericht mit insgesamt 4 Kartendarstellungen.
Der 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 liegt mittlerweile in der Fassung 14. Änderung 2008 (rechtswirksam mit 30.10.2008) vor. Die plangrafische Darstellung entspricht dem jeweils aktuellen Stand.
Kundmachungen zu den bisher durchgeführten Änderungen:
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